Kontakt

Gemeinde Neukirchen

Hauptstraße 2

94362 Neukirchen

Telefon: 09961 / 910210

Fax: 09961 / 910212
E-Mail tourismus@neukirchen.net

MO - DO           07.30 – 12.00 Uhr
MO, MI, DO       13.00 – 16.00 Uhr
DI 13.00 – 17.00 Uhr
FR 07.30 – 13.30 Uhr

i. d. VG Hunderdorf
Sollacher Str. 4
94336 Hunderdorf

Telefon: 09422 / 85700
www.hunderdorf.de

Wertstoffhof Neukirchen

Bogener Str. 6 - zentral am Kreisverkehr Neukirchen gelegen

geöffnet jeweils

Dienstags von 17.00 bis 18.00 Uhr (Sommer-Zeit)

Dienstags von 16.00 bis 17.00 Uhr (Winter-Zeit)

Freitags von 14.00 bis 16.00 Uhr

Samstags von 10.00 bis 12.00 Uhr

 

Sammelcontainer für Glas und Papier sowie Altkleider stehen vor dem eingezäunten Gelände und sind jederzeit zugänglich.

Weitere Auskünfte:

Wertstoffhofbetreuer: Horst Bernert, Bayerwaldstr. 6, 94362 Neukirchen
                                      Otto Wurzer, Lerchenstr. 6, 94362 Neukirchen

Gemeinde Neukirchen, Hauptstr. 2, 94362 Neukirchen

 

 

 Abholung von holzigen Abfällen aus der Landschaftspflege 

Der ZAW Straubing bietet die Möglichkeit, holzige Abfälle aus der Landschaftspflege direkt an der Anfallstelle abzuholen oder abholen zu lassen. Dadurch könnten auf Seiten der Bauhöfe Arbeitsaufwand und Kosten gespart werden.

Für die Abholung der Baum- und Strauchschnittabfälle an der Anfallstelle sollten folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ansprechpartner des ZAW Straubing für die Koordinierung der Meldungen und Abholungen: Herr Burger, Tel. 0172-8502295
  • Sobald ein Bedarf mit der Mindestmenge absehbar ist, bitten wir den Meldebogen, den Sie hier erhalten, per Fax an den ZAW Straubing zu senden
  • Die Mindestbereitstellungsmenge sollte ca. 40 m³ betragen
  • Die Schnittgutlänge sollte bis zu 6 Meter betragen, sollte das Material überwiegend länger sein, bitte Vermerk auf Meldebogen
  • Der Lagerplatz sollte witterungsunabhängig (ausgenommen Schnee) mit LKW (4-Achser) anfahrbar sein
  • Aussagekräftiger Lageplan des Bereitstellungsplatzes sollte angegeben werden

 

Sammlung landwirtschaftlicher Folien

Am Donnerstag, 12.04.2012 von 10.00 bis 11.00 Uhr steht das Sammelfahrzeug des ZAW Straubing für die Sammlung landwirtschaftlicher Folien am Wertstoffhof Neukirchen bereit.
Die Folien der einzelnen Anlieferer werden mit einem LKW mit einer Frontladereinrichtung (mit integrierter Wiegeeinrichtung) geleert. Die Kosten in Höhe von 0,20 EUR pro kg Folie werden anhand der Wiegescheine direkt vor Ort abgerechnet.
Angenommen werden Siloplanen, Rundballenfolie und -netze aller Art. Anliefern können auch Landwirte der umliegenden Gemeinden.

Für Fragen steht der ZAW unter Tel. 09421/990219 gerne zur Verfügung.

 Sondermüllsammlung

Es können u. a. Abbeizmittel, Chemikalien, Desinfektionsmittel, Düngemittelreste, Entkalker, Entroster, Energiesparlampen, Haushaltsreiniger, Holzschutzmittel, Klebstoffe und Lacke (noch flüssig), Pflanzenschutzmittel, Verdünner, usw. abgegeben werden.

Bei dieser Sammlung kann nicht mehr als 10 kg bzw. 10 l Sondermüll pro Haushalt angenommen werden. Sondermüll muß in seinen ursprünglichen Behältnissen und unvermischt abgegeben werden, damit keine gefährlichen, chemischen Reaktionen ausgelöst werden.

Sondermüll darf auf keinen Fall vor oder nach der mobilen Sammlung unbeaufsichtigt abgestellt werden. Feuerwerkskörper, Sprengkörper und Munition werden bei der Sondermüllsammlung nicht angenommen. Weitere Auskünfte erteilt der ZAW Straubing, Tel. 09421/9902-22 

 

Termine für das Jahr 2012:

Datum

Ort

Uhrzeit

12. Mai

Wertstoffhof Bogen

10.30 bis 12.00 Uhr

16. Juni

Wertstoffhof Hunderdorf

08.00 bis 10.00 Uhr

06. Oktober

Wertstoffhof Neukirchen

10.30 bis 12.00 Uhr

 

  Folgende Wertstoffe können das ganze Jahr über am Wertstoffhof Neukirchen zu den üblichen Öffnungszeiten angeliefert werden:

- getrennt sortiert und gereinigt - 

 

Stoff

brauchbar

nicht brauchbar

Aluminium

Alufolie, Joghurtdeckel gereinigt, Fischdosen; Tuben, beschichtetes Material, Kaffeebeutel, Suppentüten; Magnet darf nicht haften!

Kronkorken

PS-Becher (Polystyrol)

ohne Deckel, gereinigt, mit Kennzeichen „PS“

kein anderes Plastik

PP-Becher (Polypropylen)

ohne Deckel, gereinigt, mit Kennzeichen „PP“

kein anderes Plastik

Korken

Flaschenkorken, Korkabfälle

keine Kronkorken (von Bierflaschen)

PE-Folien und –Säcke sauber bzw. besenrein (Polyethylen)

Abdeckfolien, Schrumpffolien, Plastiktüten, -säcke

kein Hartplastik kein PVC, keine verschmutzte Folien

PE-Behälter

PE-Eimer, leere Shampoodosen

keine anderen Kunststoffe

Mischkunststoffe

„Knister-Folien“ z.B. manche Geschenkpapierfoliensorten, Chipsverpackungen

keine andere Kunststoffe

PET transparent

PET-Behälter und –Dosen

Keine anderen Kunststoffe

Getränkeverbundkarton (Tetra-Pack)

Verbundpackungen von Milch, Säften usw.

keine andere Arten von Karton

Styropor

saubere, weiße Formteile, ohne Beklebung

Schaumstoff

Styropor-Chips

alle Farben, ohne Fremdstoffe

verschmutzte Chips

Glas

Flaschen und Gläser getrennt nach Weiß-, Grün- und Braunglas

Autoscheiben, Fensterglas

Papier

Zeitungen, Zeitschriften, Schreibpapier, Schachteln, Kartons,

keine Verbundpacks (Milch/Saft)

Schrott/Eisen

Fahrradteile, Ofenrohre, Beschläge, Heizkörper, Aluprofile, Armaturen, Dachrinnen, Kupferrohre, Waschmaschinen

keine Kühlschränke, Kühltruhen, Dosen

Weißblech

Dosen, Flaschendeckel, Kronkorken

keine Dosen mit Farb- oder Ölresten oder Chemikalien

Altkleider

wiederverwendbare Kleider, Haushaltswäsche und Schuhe, verpackt, Federbetten

keine Lumpen

Bauschutt

in Kleinmengen bis 0,5 cbm: Steine, Kies, Sand, Betonreste, Mauerabbruch, Fliesen, Zement, Waschbecken, WC-Schüsseln

kein Holz, Türen, Fensterstöcke, Fensterrahmen, Glas, Gipsabfälle und Gipsplatten, Glas- und Mineralwolle

Grüngut

Baum-, Strauch-, Rasenschnitt, Laub

 

Kleinbatterien

Batterien aller Art, Haushaltsbatterien

keine KFZ-Batterien

Elektroschrott

Fernseher, Computer, Radio, Haushalts-Elektrogeräte

keine Kühlgeräte

Gesetzeswidrig kann so eine Sammlungen aus zwei Gründen werden: zum einen fordern die Veranstalter auf, auch Sondermüll bereitzustellen, zu dem z. B. Autobatterien zählen. An die Entsorgung von diesen gefährlichen Abfällen werden besondere Anforderungen gestellt, um Mensch und Natur zu schützen und eine umweltgerechte Beseitigung zu gewährleisten. Weiterhin sind Elektroklein- und –großgeräte aus dem Haushalt begehrt. Nach dem Elektronikschrottgesetz müssen die Kommunen, in unserem Gebiet der ZAW-SR, Rücknahmestellen für diese Abfälle anbieten und die Verbraucherinnen und Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, sie dort zu entsorgen. 35 Wertstoffhöfe im Verbandsgebiet bieten den Service, Elektronikschrott kostenlos abzugeben.
 
Grund für die Aktivitäten dieser Schrotthändler sind gewinnbringende Rohstoffpreise. Und genau wie beim Altpapier wollen auch hier private Firmen mit den Abfällen Geld verdienen, das dem Gebührenhaushalt des ZAW-SR und damit allen Gebührenzahlern letztendlich fehlt. Noch schlimmer macht diese Aktionen die Tatsache, dass häufig alte Elektrogeräte ausgeschlachtet und der nicht gewinnbringend verwertbare Teil nicht umweltgerecht entsorgt wird.
 
Wer bei den gewerblichen Schrottsammlungen Sondermüll oder Elektronikschrott bereitstellt, verhält sich unter Umständen gesetzwidrig und muss in speziellen Fällen sogar mit Bußgeld rechnen. Wer auch noch Altmetalle an Private kostenlos weitergibt, schädigt seinen eigenen Geldbeutel. Denn nur was an den Wertstoffhöfen im Verbandsgebiet angeliefert wird, kann der ZAW-SR zugunsten der Müllgebühren unserer Bewohner weitergeben.
 
Fragen zur Elektronikschrottsammlung, zur Altmetall- oder Altpapiersammlung beantwortet die Kundenberatung des ZAW-SR: Tel. 09421 9902-44.
 
6. Juni 2011 / ZAW-SR