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Sitzungsinfos

 

 Gemeinderatssitzung vom 02.05.2012

Beginn der Erschließung Baugebiet Birkhof

Feststellung der Jahresrechnung 2011 – Vorbesprechung Finanzplanungsdaten 2012 - 15

Zu Beginn der Gemeinderatssitzung wurde der Bericht über die Rechnungsprüfung für das Jahr 2011 vorgelegt. Nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses erfolgte Beschlussfassung über die einzelnen Prüfungsvermerke. Daraufhin stellte man das Rechnungsprüfungsergebnis mit 4.867.973,30 Euro fest und erteilte die Entlastung.

Anschließend erfolgte die Vorbesprechung hinsichtlich der Mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2012 – 2015. Eine endgültige Festlegung ist mit Aufstellung des Haushaltes bzw. Erlass der Haushaltssatzung in der kommenden Gemeinderatssitzung vorgesehen.

Bezüglich der E-Wald-Ladestation für Elektroautos sprachen sich die anwesenden Gemeinderäte für eine Überdachung der Ladestation aus. Dabei wird einer Komplettlösung in Holzbauweise oder Aluminium/Stahl der Vorzug gegeben. Entsprechende Firmenangebote werden noch erwartet.

Weiter bewilligte das Gremium einvernehmlich drei Bauvorhaben in den Ortsbereichen Maulhof, Haggn und Zur Hohen Linde.

Im Anschluss daran informierte Bürgermeister Seidenader über den Baubeginn zur Erschließung des Baugebietes Birkhof am 02.05.2012. Zug um Zug werden dann die Verlegung der Kanal- und die Wasserleitungen und der Bau der Erschließungsstraße verwirklicht. Die Baumaßnahme insgesamt wird dann voraussichtlich Ende August d. J. beendet sein.

Der Vorsitzende stellte auch die Vorentwürfe zum Neubau des Kindergartens Neukirchen vor. Einige Änderungsvorschläge hinsichtlich der Dachneigung und Nutzung des Dachgeschosses wurden vorgetragen. Vor endgültiger Planerstellung erfolgt ein fachliches Abstimmungsgespräch mit den zuständigen Sachgebieten des Landratsamtes Straubing-Bogen.

Weiterhin informierte der Vorsitzende über die Standortsuche für Windkraftanlagen. Nach dem Planungsstand des Regionalen Planungsverbandes und des Ingenieurbüros Trummer-Bartsch, die im Auftrag des Landkreises und der Gemeinden tätig sind, zeichnet sich im Bereich der Gemeinde Neukirchen kein geeigneter Standort ab.

Erfreuliches konnte über den derzeitigen Baustand hinsichtlich der Schlauchpflegeanlage der FF Neukirchen berichtet werden. Die Arbeiten der Gesamtmaßnahme kommen voraussichtlich bis Ende Mai 2012 zum Abschluss. In diesem Zusammenhang wird auch berichtet, dass die FF Neukirchen in den einzelnen Ortsbereichen eine Prüfung der Hydranten durchführte. Verschiedene Mängel konnten bereits durch die Gemeindearbeiter behoben werden.

Nachdem es im Haushaltsjahr 2012 für die Gemeinde keine Fördermittel für Hoferschließungen gibt, findet eine Ortsbegehung mit dem Amt f. Ländliche Entwicklung statt. Neben den bereits für das Haushaltsjahr 2013 als zuschussfähig beurteilten Hoferschließungsmaßnahmen sollen noch im Juni 2012 weitere Straßen im ehemaligen Bereich der TG Neukirchen begangen werden, um über das Maßnahmepaket für 2013 abzustimmen und die Förderfähigkeit zu prüfen.

 

 

Haushaltsplan mit 879.900 Euro für die Verwaltungsgemeinschaft –

Pro-Kopf-Umlage liegt bei 90 Euro – Standesamt wird beibehalten

Der Haushaltsetat der Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf für das Jahr 2012 beziffert sich auf 879.900 Euro. Das ist das Beschlussergebnis der Gemeinschaftsversammlung Hunderdorf, dem Beschlussorgan der Verwaltungsgemeinschaft mit den Mitgliedsgemeinden Hunderdorf, Neukirchen und Windberg. Zugleich wurde die Jahresrechnung 2011 in den Gesamteinnahmen und –ausgaben mit 842.950 Euro festgestellt. Eingangs der Sitzung wurde der Bericht des Prüfungsausschusses unter Vorsitz von Bürgermeister Hans Gstettenbauer, Windberg, über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2011 bekannt gegeben. Besondere Prüfbemerkungen erfolgten nicht. Ergänzend wurde noch der Rechenschaftsbericht zu dieser Jahresrechnung bekanntgegeben. Das Ergebnis der Jahresrechnung wurde einmütig festgestellt und Entlastung erteilt. Sodann nahm der Gemeinschaftsvorsitzende, Bürgermeister Hans Hornberger, Hunderdorf, Bezug auf den Haushaltsplanentwurf 2012, der den Verbandsräten bereits mit der Sitzungseinladung zugeleitet wurde. Der Haushaltsplan beziffert sich in den Gesamteinnahmen und –ausgaben auf 879.900 Euro, wobei 822.900 Euro auf den Verwaltungshaushalt und 57.000 Euro auf den Vermögenshaushalt entfallen. Die Erhöhung des Etats für die Verwaltung ist insbesondere begründet aufgrund allgemeiner Preissteigerungen sowie auf die angepasste Personalausstattung. Nach der Bekanntgabe der wichtigsten Ansätze und dem Vorbericht zum Haushaltsplan wurde der Jahresetat ohne Änderung beschlossen. Zudem wurde die entsprechende Haushaltssatzung 2012 einstimmig erlassen. Die Verwaltungsumlage beträgt insgesamt 556.600 Euro. Bei 6.176 Einwohnern ergibt sich eine Pro-Kopf-Umlage von 90,12 Euro (Vorjahr 79,46 Euro). Die Verwaltungsumlage verteilt sich auf die einzelnen Gemeinden wie folgt: Hunderdorf 294.883 Euro (3.272 Einwohner), Neukirchen 166.457 Euro (1.847 Einwohner) und Windberg 95.260 Euro (1.057 Einwohner). Erfreulich sei, dass die Verwaltungsgemeinschaft schuldenfrei ist und auch auf eine Rücklage von 57.000 Euro zurückgreifen könne. Die größten Einnahmen neben der Verwaltungsumlage sind bei der Verwaltungsgemeinschaft die staatliche Zuweisung nach dem Finanzausgleichsgesetz mit 103.100 Euro und die Verwaltungsgebühren mit 48.100 Euro. Der größten Ausgabekosten sind die Personalkosten der Verwaltung mit rund 567.500 Euro und die EDV-Kosten mit rund 42.000 Euro. Die Post- und Fernmeldegebühren schlagen mit rund 16.500 Euro zu buche, der Bürobedarf und die Kassenversicherung mit ca. 24.900 Euro sowie die Rathausmiete mit 22.100 Euro. Die Investitionsausgaben für die ergänzende EDV-Ausstattung beziffern sich auf rund 5.000 Euro. Im Hinblick auf die Einführung des elektronischen neuen Standesamtsregisters und die Diskussionen um die Neuordnung der Standesämter entschied sich die Gemeinschaftsversammlung, das Standesamt Hunderdorf eigenständig in der Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf zu belassen. Damit soll auch weiterhin einen gewisser Bürgerservice am Verwaltungssitz geboten werden. Alternativ stand die Auslagerung des Standesamtes zu einer benachbarten Kommune zur Diskussion. Eine Berechnung der etwaigen Kosten zeigte auf, dass die Ausgaben für ein Standesamt vor Ort unwesentlich höher liegen. Zudem sei das entsprechende Fachpersonal vorhanden. Nach Abwägung der Vor- und Nachteile einer Aufgabenübertragung waren sich die Verbandsräte einig, das Standesamt beizubehalten.