Außenbereichssatzung „Bühel“
§ 4 Abs. 4 BauGB-Maßnahmengesetz
Die Gemeinde Neukirchen hat östlich des Grundstückes FlNr. 189/2 ein Baugebiet mit 29 Bauparzellen ausgewiesen.
Dieses Wohngebiet wird künftig das Erscheinungsbild des nordöstlichen Ortsrandes von Neukirchen prägen und zusammen mit der bereits bestehenden Bebauung des Ortsteils Bühel einen neuen Siedlungsansatz bilden.
Nachdem für Teilbereiche des Grundstückes FlNr. 189/2 seit längerer Zeit konkrete Bauabsichten bestehen, hat sich die Gemeinde Neukirchen entschlossen, für diese Flächen „Baurecht“ zu schaffen. Dies geschieht unter der Maßgabe, dass dort ausschließlich Wohngebäude errichtet werden.
Die verkehrstechnische Erschließung erfolgt über die angrenzende Gemeindestraße.
Die Abwässer werden über die zentrale gemeindliche Kläranlage entsorgt.
Die Wasserversorgung erfolgt über die vorhandene Wasserversorgungsanlage.
Die Stromversorgung übernimmt die OBAG.
Die Abfallbeseitigung ist durch den Zweckverband Abfallwirtschaft Straubing Stadt und Land gesichert.
Aufgrund des § 4 Abs. 4 BauGB MaßnG vom 28.04.1993 in Verbindung mit Art. 23 BayGO erlässt die Gemeinde Neukirchen folgende Außenbereichssatzung:
§ 1
Die Grenzen für den bebauten Bereich im Außenbereich der Gemarkung Neukirchen werden gemäß den im Lageplan (M : 1 : 1000) ersichtlichen Darstellungen festgelegt. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.
§ 2
Innerhalb der in § 1 festgelegten Grenzen richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Wohnzwecken dienenden Vorhaben/kleinen Handwerks- und Gewerbebetrieben nach § 4 Abs. 4 WoBauErl.G in Verbindung mit § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch.
Der Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Wohnzwecken dienenden Vorhaben/kleinen Handwerks- und Gewerbebetrieben kann nicht entgegen gehalten werden, dass sie
- einer Darstellung des Flächennutzungsplanes für Flächen für die Landwirtschaft oder Wald widersprechen oder
- die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen.
§ 3
Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Hunderdorf, 20.02.1995
Gemeinde Neukirchen
Lobmeier
Erster Bürgermeister